Evaluation - Consulting

IMMOBILIEN KURZBEWERTUNG 

Die Kurzbewertung einer Immobilie umfasst ca. 12 Seiten und dient lediglich dazu einen ungefähren Wert zu ermitteln. Bei einer Kurzbewertung wird vom Sachverständigen nur anhand vorgelegter Unterlagen - von deren Richtigkeit auszugehen ist - bewertet. Eine Kurzbewertung ist daher nicht geeignet um sie in einem Verfahren - egal ob es sich um ein behördliches Verfahren (Insolvenz, Scheidung etc.) oder um ein wirtschaftliches Verfahren (Bankanträge, Versicherungen, etc.) handelt - einzusetzen. Die Kurzbewertung ist eine kostengünstige Methode um eine grobe Einschätzung zur Immobilie zu bekommen.